Wann brauche ich eine Fahrzeugbewertung?
  • als Basis zum Verkauf Ihres Fahrzeugs, da in der Fahrzeugbewertung sämtliche Sonderausstattungen und eingebaute Extras, der Allgemeinzustand, die Lackierung, evtl. Vorschäden (auch instandgesetzte Unfallschäden), HU/AU, Bereifung, Austauschaggregate (Motor, Getriebe, Lenkung,...), Besitzverhältnisse sowie die örtliche Marktlage berücksichtigt werden
  • Sie haben viele Investitionen getätigt, wissen aber nicht, ob und inwieweit sich diese Investitionen wertsteigernd auswirken?
     
  • Ihr Fahrzeug wurde entwendet (Diebstahl, Totalentwendung) und Sie brauchen einen Fahrzeugwert als Regulierungsgrundlage für die Versicherung
  • Sie sind Arbeitslosengeld II Empfänger und brauchen einen Nachweis über den Wert Ihres Fahrzeugs
  • Sie brauchen den Fahrzeugwert für die Versicherung, z.B. als Basis für eine Vollkaskoversicherung
  • als Nachweis über den Fahrzeugwert für das Finanzamt: Sie wollen Ihr Fahrzeug in den Betrieb hinein- oder wieder herausnehmen und brauchen ein Wertgutachten zwecks Feststellung des Zeitwertes
  • Sie wollen wissen, wie viel Wert Ihr Leasingfahrzeug in dem jetzigen Zustand vor Ablauf des Leasingvertrages noch besitzt
  • im Rahmen von Insolvenzen müssen ebenfalls in der Regel sämtliche Fahrzeuge des Firmenfuhrparks bewertet werden
     

Fahrzeugbewertung
Oldtimerbewertung