Wann brauche ich eine
Fahrzeugbewertung?
- als Basis zum Verkauf Ihres Fahrzeugs, da in der Fahrzeugbewertung sämtliche Sonderausstattungen und eingebaute Extras, der Allgemeinzustand, die Lackierung, evtl. Vorschäden (auch instandgesetzte Unfallschäden), HU/AU, Bereifung, Austauschaggregate (Motor, Getriebe, Lenkung,...), Besitzverhältnisse sowie die örtliche Marktlage berücksichtigt werden
- Sie haben viele Investitionen getätigt, wissen aber nicht,
ob und inwieweit sich diese Investitionen wertsteigernd auswirken?
- Ihr Fahrzeug wurde entwendet (Diebstahl, Totalentwendung) und Sie brauchen einen Fahrzeugwert als Regulierungsgrundlage für die Versicherung
- Sie sind Arbeitslosengeld II Empfänger und brauchen einen Nachweis über den Wert Ihres Fahrzeugs
- Sie brauchen den Fahrzeugwert für die Versicherung, z.B. als Basis für eine Vollkaskoversicherung
- als Nachweis über den Fahrzeugwert für das Finanzamt: Sie wollen Ihr Fahrzeug in den Betrieb hinein- oder wieder herausnehmen und brauchen ein Wertgutachten zwecks Feststellung des Zeitwertes
- Sie wollen wissen, wie viel Wert Ihr Leasingfahrzeug in dem jetzigen Zustand vor Ablauf des Leasingvertrages noch besitzt
- im Rahmen von Insolvenzen müssen ebenfalls in der Regel
sämtliche Fahrzeuge des Firmenfuhrparks bewertet werden