Warum reicht ein Kostenvoranschlag
zur Regulierung mit der Haftpflichtversicherung meist nicht aus?
Der Kostenvoranschlag berücksichtigt lediglich die voraussichtlich
zu erwartenden Reparaturkosten.
Nicht berücksichtigt aber entscheidend für die Beurteilung
der Reparaturfreigabe sind der Wiederbeschaffungswert
(WBW), die merkantile Wertminderung und der Restwert (RW) - nicht
nur im Totalschadenfall -. Zudem müssen eventuelle Vorschäden
im Schadenbereich berücksichtigt werden. Dies kann die Werkstatt
ebenfalls nicht bieten.
Auch nicht unerheblich kann die Nennung der Nutzungsausfallgruppe
für Sie sein. Der Nutzungsausfall beträgt pro Tag je
nach Fahrzeug zwischen 23,- und 175 Euro (Stand 2013: Tabelle
Sanden-Danner-Küppersbusch).
Nun sagen Sie, was soll´s, ich fahre einen neuen Mercedes,
der auf jeden Fall reparaturwürdig ist. Dann entgeht Ihnen
aber die eventuell entstandene merkantile Wertminderung,
die bei entsprechender Schadenhöhe und Fahrzeugwert durchaus
auch vierstellig ausfallen kann.
Auch markengebundene Fachwerkstätten können diese nicht
ermitteln und festlegen!