Warum reicht ein Kostenvoranschlag zur Regulierung mit der Haftpflichtversicherung meist nicht aus?

Der Kostenvoranschlag berücksichtigt lediglich die voraussichtlich zu erwartenden Reparaturkosten.

Nicht berücksichtigt aber entscheidend für die Beurteilung der Reparaturfreigabe sind der Wiederbeschaffungswert (WBW), die merkantile Wertminderung und der Restwert (RW) - nicht nur im Totalschadenfall -. Zudem müssen eventuelle Vorschäden im Schadenbereich berücksichtigt werden. Dies kann die Werkstatt ebenfalls nicht bieten.
Auch nicht unerheblich kann die Nennung der Nutzungsausfallgruppe für Sie sein. Der Nutzungsausfall beträgt pro Tag je nach Fahrzeug zwischen 23,- und 175 Euro (Stand 2013: Tabelle Sanden-Danner-Küppersbusch).


Nun sagen Sie, was soll´s, ich fahre einen neuen Mercedes, der auf jeden Fall reparaturwürdig ist. Dann entgeht Ihnen aber die eventuell entstandene merkantile Wertminderung, die bei entsprechender Schadenhöhe und Fahrzeugwert durchaus auch vierstellig ausfallen kann.
Auch markengebundene Fachwerkstätten können diese nicht ermitteln und festlegen!

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