Was ist der Nutzungsausfall?
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall können Sie sich
von der Haftpflichtversicherung in der Regel für die Reparaturdauer
einen Mietwagen bezahlen lassen oder den abstrakten Nutzungsausfall
einfordern.
Zur Absicherung sollten Sie jedoch mindestens 3 Angebote für einen Mietwagen einholen und natürlich den günstigsten nehmen. Oftmals arbeiten die Versicherungen auch mit Mietwagenfirmen zusammen. Nachfragen macht hier im Rahmen der Schadenminderungspflicht folglich Sinn.
Fragen Sie hierzu auch Ihren Rechtsanwalt für Verkehrsrecht.
Die Nutzungsausfallgruppe (nach Sanden-Danner-Küpersbusch-Tabelle) wird im Gutachten vermerkt.