Was ist eine Wertminderung?
Da die Instandsetzungsarbeiten aufgrund heutigem hohen technischen
Standard sehr professionel ausgeführt werden können,
kommt der technische Minderwert eher selten zum Tragen.
Heute entscheidend ist der merkantile Minderwert. Wenn durch
einen Unfallschaden schraubbare und tragende Teile des Fahrzeugs
beschädigt wurden, diese im Zuge der fachgerechten Reparatur
teilweise getauscht und/ oder instand gesetzt wurden, kann das
Fahrzeug nicht mehr in denselben Zustand wie ohne Unfall versetzt
werden.
Bei der Überprüfung der Minderwertsquantifizierung werden
unsererseits die gebräuchlichen Berechnungsverfahren (Ruhkopf/Sahm,
Halbgewachs, BVSK- Modell) herangezogen.
Im Einzelnen werden folgende Einflussfaktoren
berücksichtigt:
Allgemeine Marktlage (Jahreszeit etc.), Marktsituation für
das Fahrzeugmodell/ -typ, Fahrzeugneu- bzw. Wiederbeschaffungswert,
technischer Zustand und Art der Beschädigungen sowie deren
Reparaturweg (Erneuern, Instandsetzen, Lackieren, Rückverformen).
Weist das Fahrzeug bereits instandgesetzte Vorschäden auf, fällt die merkantile Wertminderung entsprechend niedriger aus oder entfällt ganz.
Es gibt natürlich auch zeitliche Grenzen (Fahrzeugalter)
sowie Grenzen bei hoher Laufleistung. Befragen Sie hierzu Ihren
Rechtsanwalt für Verkehrsrecht.